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AGB

   

Allgemeine Lieferungs- und Zahlungsbedingungen

1) Für alle unsere Leistungen und Lieferungen gelten ausschließlich die nachstehenden Bedingungen, auch wenn sich der Besteller in seinem Schreiben auf andere Bedingungen beruft.

2) Die Preise verstehen sich netto ab Werk Rhauderfehn zzgl. Fracht bzw. Porto. Der Versand geschieht auf Kosten und Gefahr des Käufers. Die Wahl der Versandart bleibt uns überlassen, sofern vom Käufer keine besondere Vorschrift gegeben wird. Ersatz für Bruch wird nicht geleistet.

3) Beanstandungen unserer Ware sind unverzüglich innerhalb von 8 Tagen schriftlich gegenüber uns vorzunehmen. Sie berechtigen nach Anerkennung zur Nachbesserung, Ersatzlieferung oder Gutschrift. Wandelungs-Schadenersatzansprüche sind ausgeschlossen. Aufgrund der in den Herstellungsländern gegebenen Herstellungsmöglichkeiten für Keramik und Porzellan, insbesondere bei Massenproduktionen gilt als Qualitätsmaßstab Dutzendware in herkömmlicher “Ofensortierung”. Bei Ofensortierungsware sind generell nachfolgende leichte Fehler im Endprodukt vom Besteller zu akzeptieren und stellen keinen Reklamationsgrund dar: Nadelstiche, Glasurschlieren, Glasurfarbabweichungen, Glasurglanz-Toleranzen, Unreinheiten, Eisenflecken und Punzen Muster stellen einen qualitativen Durchschnitt dar. Rücksendungen werden ohne vorherige gegenseitige Absprache nicht angenommen.

4) Keramische Buntdruckeverfahren werden nicht nach Pantone- oder HKS- Skalen hergestellt. Sie lassen sich lediglich an diese bedingt angleichen. Auch aufgrund thermischer Einflüsse (Dekorbrand bis 840* C), darauf resultierenden chemischen Reaktionen und additive Farbmischung der Dekorfarben mit der darunter liegenden Glasur sind Dekor-Farbabweichungen nicht auszuschließen und stellen keinen Reklamationsgrund dar. Nur der kostenpflichtige Andruck zeigt das verbindliche Endergebnis. Auf Wunsch können wir zur Erzielung besserer Dekor-Farbergebnisse auf farbigen, insbesondere dunklen Glasuren statt keramischen Porzellan-Farben (Einbrandtemperatur 840* C / spülmaschinengeeignet) keramische Glasfarben (Einbrandtemperatur 560* C / nur bedingt Spülmaschinen- oder handspülgeeignet) verwendet werden.

5) Für vom Besteller gelieferte Waren, die bei uns im Hause bedruckt werden soll, können wir keinerlei Haftung übernehmen.

6) Mit der Druckerlaubnis übernimmt der Vertragspartner die volle Haftung für Text-, Stand- und Farbfehler, die bereits aufgrund der genehmigten Vorlage(n), Farbkopien, Andruckmuster oder gestellten Produktionsmuster ersichtlich sind. Farbschwankungen gemäß der üblichen Toleranz im keramischen Buntdruck werden akzeptiert. Wir haften somit nur für Produktionsfehler.

7) Für die Prüfung des Rechts der Vervielfältigung aller Druckvorlagen ist der Auftraggeber alleine verantwortlich. Das Urheberrecht und das Recht der Vervielfältigung in jeglichem Verfahren und zu jeglichem Verwendungszweck an Skizzen, Entwürfen, Originalen, Filmen und dergleichen verbleibt, vorbehaltlich ausdrücklicher anderweitiger Regelungen bei uns. Der Vertragspartner haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftragsrecht, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden. Der Vertragspartner hat uns von allen Ansprüchen wegen einer solchen Rechtsverletzung freizustellen. Es gilt der Handelsbrauch der Druckindustrie.

8) Wird die Erfüllung der Vertragspflicht unsererseits durch Betriebsstörungen irgendwelcher Art infolge Ausstand, Aussperrung oder Ausfall von Arbeitskräften, anderer unabwendbarer Ereignisse oder durch höhere Gewalt auch nur teilweise verhindert, so verlängert sich die Lieferzeit um die Zeit der Verhinderung. Schadensersatzansprüche können nicht geltend gemacht werden.

9) Mehr- oder Minderlieferungen von bis zu 10% der Gesamtliefermenge sind zulässig und werden in der Rechnung berücksichtigt.

10) Wird bei der Neuanfertigung von Siebdrucken die jeweilige Mindestdruckauflage unterschritten, können übrige Siebdrucke in Rechnung gestellt werden. Diese Siebdrucke werden dann bei Nachbestellungen gutgeschrieben. Sie verbleiben aber ebenso wie die lithographischen Unterlagen im Eigentum der Firma Friesischer-Präsent-Markt, auch wenn diese in Rechnung gestellt wurden. Ein Anspruch auf Herausgabe von Siebdrucken und lithographischen Unterlagen bestehen grundsätzlich nicht.

11) Die von uns gelieferte Ware bleibt unser Eigentum, bis alle unsere gegenwärtigen Ansprüche gegen den Besteller, sowie die künftigen, soweit sie mit der gelieferten Ware im Zusammenhang stehen, erfüllt sind. Der Besteller ist berechtigt, die in unserem Eigentum stehende Ware (Vorbehaltsware) im ordentlichen Geschäftsgang weiter zu veräußern. Er tritt uns jedoch bereits jetzt alle Forderungen aus dieser Weiterveräußerung ab und zwar gleichgültig, ob die Vorbehaltsware ohne oder nach der Verarbeitung weiterveräußert wird. Wird die Vorbehaltsware nach Verarbeitung oder zusammen mit anderen Waren, die uns nicht gehören weiter veräußert, so gilt die Forderung des Bestellers gegen die Abnehmer in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreises für die Vorbehaltsware als abgetreten. Zur Einziehung dieser Forderung ist der Besteller auch nach der Abtretung ermächtigt. Unsere Befugnis, die Forderung selbst einzuziehen, bleibt davon unberührt, jedoch verpflichten wir uns dies nicht zu tun, solange der Besteller seines Zahlungsverpflichtungen ordnungsgemäß nachkommt. Macht der Besteller von der Einziehungsbefugnis Gebrauch, so steht uns der eingezogene Erlös in Höhe des zwischen dem Besteller und uns vereinbarten Lieferpreis für die Vorbehaltsware zu. Zahlungen per Scheck gelten erst dann erfolgt, wenn der Scheck eingelöst wird und der Verkäufer über den Betrag verfügen kann.

12) An Verkäufe sind wir nicht gebunden, wenn uns nachträglich Umstände bekannt werden, welche die Kreditfähigkeiten des Käufers uns nicht befriedigend erscheinen lassen. Auch sind wir in einem solchen Falle bei Aufrechterhaltung des Vertrages berechtigt, Vorrauszahlungen zu verlangen.

13) Beiderseitger Erfüllungsort für die Lieferung und Zahlung ist Rhauderfehn. Gerichtsstand für alle sich aus dem Vertragsverhältnis ergebenden Steitigkeiten ist Leer (Ostfriesland). Maßgebendes Recht für die Vertragsparteien ist ausschließlich Deutsches Recht.

14) Unsere Rechnungen sind zahlbar innerhalb von 8 Tagen ab Rechnungsdatum, ohne Skonto netto Kasse. Bei Zahlungsverzug sind Verzugszinsen in Höhe von 2% über dem jeweiligen Diskontsatz der Bundesbank zu zahlen. Muss die Zahlung beim Kunden angemahnt werden, betragen die Mahngebühren 10,00 € je Mahnung zuzüglich MwSt.

15) Die Preise verstehen sich zuzüglich der am Tag der Rechnungslegung gültigen gesetzlichen Mehrwertsteuer in Euro. Für die im Angebot genannten Preise hält sich der Verkäufer ab Datum 30 Tage lang gebunden.

16) Sollte eine Bestimmung dieser Geschäftsbedingungen unwirksam sein oder werden, so wird dadurch nicht die Wirksamkeit der sonstigen Bestimmungen berührt.

17) Ihre Daten per Telefon oder e-mail werden vertraulich erfasst, um Ihre Anfrage oder Auftrag zu bearbeiten und abschließen zu können. Kommt es zu keinem Vertragsabschluss, erfolgt auch keine Speicherung. Die Speicherung ergibt sich aus den gesetzlichen Vorgaben, soweit sie steuerrelevante Unterlagen betreffen. Sie können jederzeit von uns Auskunft erhalten, ob und welche Daten wir von Ihnen gespeichert haben. Eine Weitergabe von Daten an Dritte erfolgt nicht.